Datenschutz

Diese Datenschutzerklärung ist ein Zusatz zum geschlossenen Behandlungsvertrag. Im Vertrag sind alle wichtigen Punkte zum Datenschutz ausführlich erläutert. Diese Datenschutzerklärung wird nur einmal pro Frau unterschrieben und gilt für alle Verträge.

  1. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung: Ich bin einverstanden und willige explizit ein, dass durch die Hebammen meine Daten zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden:
  • Zur Pflege der Kontaktdaten
  • Zur Erfüllung des Behandlungsvertrags
  • zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen
  • zur Betreuungsdokumentation

Die Daten werden in elektronischer und nicht elektronischer Form gespeichert.

Zu den Daten gehören Angaben zur Person und sozialen Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) sowie für die Behandlung notwendige medizinische Befunde.

Der Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich in dem Umfang, soweit es für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der jeweiligen Berufsordnung (HebBO BW) in der jeweils gültigen Fassung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend Art. 9 Abs. 3 DSGVO.

Zu diesen Zwecken können Ihre Daten an die Krankenkasse und/oder die Abrechnungsfirma weitergegeben oder übermittelt werden. Dort werden diese ebenfalls zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Zur Pflege der Kontaktdaten
  • zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen
  • zur Dokumentation der Betreuung oder Leistungserbringung.

 

  1. Allgemeine Hinweise: Ich bin darauf hingewiesen worden, dass
  • die im Rahmen der vorstehenden genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten meiner Person unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden
  • die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und dass ich mein Einverständnis verweigern kann mit der Folge, dass der Behandlungsvertrag nicht erfüllt werden kann/nicht zustande kommt und die Behandlung nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann
  • Ich jederzeit berechtigt bin, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu verlangen
  • Ich jederzeit berechtigt bin, die Berichtigung, Löschung oder Sperrung einzelner personenbezogener Daten zu verlangen
  • Ich jederzeit berechtigt bin, mit Wirkung für die Zukunft, diese Einwilligungserklärung zu widerrufen.

 

  1. Betroffenenrechte: Ich habe das Recht:
  • gemäß 15 DSGVO Auskunft über meine verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere kann ich Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen meine Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft meiner Daten, sofern diese nicht bei der Hebamme erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen
  • gemäß 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung meiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß 17 DSGVO die Löschung meiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von mir bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, ich aber deren Löschung ablehnen und die Daten nicht mehr benötigen werden, ich jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder gemäß Art.21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt habe;
  • gemäß 20 DSGVO meine personenbezogenen Daten, die ich bereitgestellt habe, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
  • gemäß 7 Abs. 3 DSGVO meine einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber der Hebamme zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortgeführt werden darf
  • gemäß 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel kann ich mich hierfür an die Aufsichtsbehörde des üblichen Aufenthaltsortes wenden:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BW:

Tobias Keber

Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart

Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart

Tel.: 0711/615541-0, FAX: 0711/615541-15

Email: poststelle@lfdi.bwl.de

 

  1. Widerspruchsrecht: Sofern meine personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, habe ich das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus meiner besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall habe ich ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation umgesetzt wird.

 

  1. Weitergabe von Daten: Eine Übermittlung persönlicher Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Wir geben die persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
    • Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen, an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärztinnen / Ärzte) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Versicherte hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation es erfordert, insbesondere, wenn die Versicherte nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist. Das gilt auch für Notfälle bezüglich des Kindes.
    • Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber mittels elektronischer Datenübertragung gemäß §§ 301a Abs. 1, 302 Abs. 1 SGB V. Die Hebamme ist in diesem Fall berechtigt, einen externen Abrechnungsdienstleister zu beauftragen. Entsprechendes gilt für die Abrechnung gegenüber der Versicherten selbst.
    • Untersuchungen von Körpermaterial, Screenings usw. werden nicht von der Hebamme durchgeführt. Dazu beauftragt die Hebamme namens der Versicherten geeignete Laborärztinnen / Laborärzte oder ein geeignetes medizinisches Labor.
  • Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/ einer Klinikeinweisung stimme ich der Weitergabe aller personenbezogenen und medizinischen Befunde und Daten, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von mir und meinem Kind erforderlich sind, zu.
  • Ich bin einverstanden, dass die Hebamme gegenüber meinem Partner der Schweigepflicht entbunden ist.
  • Der Weitergabe von Informationen an eine vertretende Hebamme (im Falle von Krankheit/ Urlaub etc.) stimme ich zu.

 

  1. Zweck der Datenverarbeitung
  • Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben und dient der Erfüllung des Behandlungsvertrages zwischen der Leistungsempfängerin und Hebamme und den damit verbundenen Pflichten.
  • Die Erhebung der Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für die Behandlung.
  • Werden notwendige Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen und kein Behandlungsvertrag aufgestellt werden.

 

  1. Speicherung der Daten
  • Personenbezogene Daten werden von der Hebamme nur solange aufbewahrt, wie es für die Behandlung und hebammenhilfliche Betreuung erforderlich ist
  • Gesetzliche Vorgaben aus dem 630 BGB g sowie berufsrechtliche Vorgaben verpflichten Hebammen dazu, Aufzeichnungen und Dokumentationsdaten mind. 10 Jahre aufzubewahren soweit nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften längere Aufbewahrungspflichten bestehen (§6 HebBO BW)

 

  1. Ich habe den kompletten Vertrag gelesen und verstanden. Etwaige Fragen wurden mir von den Hebammen beantwortet und sind somit geklärt.